Genehmigung und Anzeige

Genehmigung und Anzeige zum Abbrennen von Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk außer Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerk/Jugendfeuerwerk) ist außer an Silvester generell verboten. Deshalb darf der Privatmann in der übrigen Zeit kein Feuerwerk kaufen oder es zur Hochzeit oder am Geburtstag abbrennen. Sollte der Privatman trotzdem während des Jahres ein Feuerwerk abbrennen ist das eine Ordnungswiedrigkeit, die nach dem Bußgeldkatalog mit einer Strafe bis 10.000 Euro geahndet werden kann.

Wieso gibt es dann trotzdem unter dem Jahr Feuerwerke?

Keine Regel ohne Ausnahme! Möchte ein Privatmann zu einem Geburtstag oder Hochzeit selbst ein Feuerwerk der Kategorie 2 abbrennen, dann ist es möglich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Sprengstoff-Gesetz bei der Gemeinde zu beantragen. Hier liegt es jedoch im Ermessen der Gemeinde ob sie dem Antrag stattgibt und die Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von Feuerwerk erteilt oder nicht. Eine Pflicht zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht nicht. Das Verfahren wird in vielen Städten unterschiedlich gehandhabt, darum gibt es immer häufiger Städte und Gemeinden, die entweder gar keine Ausnahmegenehmigungen erteilen oder nur zu besonderen (seltenen) Anlässen (z.B. 90ter Geburtstag) eine Hochzeit oder 30.  40. bzw 50.ter Geburtstag zählt häufig nicht dazu.

Was wenn man dennoch ein Feuerwerk zur Hochzeit haben möchte?

Beauftragt man einen Pyrotechniker, der gewerblich Feuerwerke abbrennt muss dieser eine Erlaubnis nach §7 und Befähigung nach §20 des Sprengstoff-Gesetzes besitzen.(Achtung nicht Erlaubnis nach §27 SprengG). Mit dieser Erlaubnis und Befähigung ist es dem Pyrotechniker das ganze Jahr gestattet Feuerwerke (Kategorie 2-4) abzubrennen. Der Pyrotechniker muss das Feuerwerk den zuständigen Behörden jedoch immer mindestens 14 Tage vorher anzeigen. (Je nach Lage des Abbrennplatzes gilt sogar eine Frist von 4 Wochen, auf Antrag ist eine Fristverkürzung unter 14 Tagen möglich). In dieser Anzeige teilt der Pyrotechniker den Behörden mit wann, wo und wie lange er beabsichtigt pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Da es sich hierbei nicht um ein Genehmigungsverfahren handelt, sondern um ein Anzeigeverfahren ist keine explizite Genehmigung der Behörde notwendig.

Abbrennzeiten :

Es gibt gesetzliche Vorgaben bis wann ein Feuerwerk beendet sein muss.

  • Außerhalb der Sommerzeit (November – Februar) bis 22:00 Uhr
  • In den Monaten Mai, Juni, Juli während der Sommerzeit bis 23:00 Uhr
  • Restliche Sommerzeit (März – Oktober) bis 22:30 Uhr.

Sie können uns also zu jedem Anlass beauftragen ein Feuerwerk zu Ihrer Feier abzubrennen, das ganze Jahr!